In einigen Fällen kann es notwendig werden, den Milchzahn zu überkronen und zu stabilisieren. Dann verwenden wir eine spezielle Kinderkrone. Diese kommt zum Einsatz, wenn ein kariöser Defekt an einem Zahn so ungünstig liegt, dass ein zuverlässiger Halt einer Füllung nicht gewährleistet werden kann. Des Weiteren können wir mit einer Krone den Zahn bei einem großflächigem Schmelzdefekt vor weiterem Substanzverlust schützen. Aber auch nach einer Wurzelbehandlung kann es sinnvoll sein, den Milchzahn mit einer Krone zu versorgen. Bei einer Milchzahnkrone handelt es sich um konfektionierte Kronen, die nicht im Labor gefertigt werden müssen. Wir können die Kinderkronen in nur einer Sitzung und ohne vorherigen Abdruck bei Ihrem Kind einsetzen. Ziel der Behandlung ist es, dass Ihr Kind trotz des defekten Zahns mit einem gesunden Biss problemlos kauen kann, bis der bleibende Zahn an der Stelle durchbricht. Es gibt silberne Kinderkronen (Stahlkronen), welche komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden oder weiße Kinderkronen (Keramikkronen), welche als private Wunschleistung eingesetzt werden können. Vor allem im Frontzahnbereich finden Keramikkronen Anwendung, im Seitenzahnbereich ist der Indikationsbereich hierfür eingeschränkter.
Es gibt die Möglichkeit, auf kariöse Milchbackenzähne Stahlkronen (Prinzessinenkrone, Ritterkrone, Piratenkrone) aufzusetzen, ohne dass am Zahn geschliffen werden muss. Diese Methode ist für den Zahn und auch das Kind besonders schonend, da kein „Bohrer“ zum Einsatz kommt.
Zahnärzte
Mirela Schliefer und Florian Engel
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